AGBs Ferienreisen
Diese Vertragsbedingungen basieren auf den Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der EUROBUS Gruppe (insbesondere auch der Marke Car Rouge), nachfolgend Reiseveranstalter genannt und gelten für alle im eigenen Namen angebotenen Pauschalreisen oder Einzelleistungen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie bei Pauschalreisen anderer Carunternehmer, Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheinen, Billetten, Mietwagen, Hotelunterkünften usw. schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesem Unternehmen ab und wir sind nicht Vertragspartei.
1. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung
1.1. Ihre Anmeldung ist für Sie verbindlich. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Reserviert der Anmeldende für weitere Reiseteilnehmer, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern und von Fluggesellschaften, welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.
1.2. Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Flussreisen, Bahn- und Carreisen ab dem Abfahrtsort, bei Flugreisen und Boutique-Reisen ab dem Flughafen in der Schweiz.
1.3. Ihre Zahlung: Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung pro Person zur sofortigen Zahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn bei Ihrer Buchungsstelle einzutreffen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung zahlbar. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullationskosten gemäss Ziffer 2.2 einzufordern.
1.3.1. Reka Checks / Kreditkarten: Es können max. 50% des Arrangements, jedoch max. CHF 500.– pro Person und Reise mit Reka-Checks bezahlt werden (ausgenommen Tagesfahrten und Aktionsreisen). Eintrittskarten zu Musicals und Opern zählen nicht zum Arrangement-Grundpreis. Bei Kreditkartenzahlung wird ein Zuschlag von 1% des Rechnungsbetrages, jedoch mind. CHF 20.– erhoben.
1.4. Unsere Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken, mit Unterkunft im Doppelzimmer, inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer, den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen. Preisänderungen siehe Ziffer 7.
1.4.1. Auftragspauschale: Zuzüglich zu unseren Arrangementpreisen kann Ihre Buchungsstelle eine Auftragspauschale für Beratung und Verkauf erheben. Bei VIP Travel-Club Mitgliedern entfällt die Auftragspauschale bei Direktbuchungen. Club-Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
2. Änderungen der Buchung oder Annullierung der Reise durch den Reisenden
2.1. Änderung der Buchung: Bei Namensänderung, Benennung eines Ersatzreisenden, Änderungen der Reisedaten innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Reiseprogramms, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Einsteigeortes bis 31 Tage vor Abreisedatum erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person. Nach dieser Frist gelten die Annullationsbedingungen von Ziffer 2.2. Bei Reisen mit Flugleistung gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
2.2. Annullationen: Annullieren Sie Ihre Reise vor Reisebeginn, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Person. Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullationskostenversicherung gedeckt. Allfällige Auftragspauschalen oder Versicherungsprämien sind nicht erstattbar. Je nach Datum Ihres Rücktritts oder Ihrer Änderung gemäss Ziffer 2.1 bzw. 2.2, müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr folgende Annullationskosten in Prozenten des Rechnungstotals in Rechnung stellen.
2.2.1. Annullationskosten eintägige Busreisen (ausser rustexpress.ch): Eintägige Busreisen können nicht annulliert werden, resp. bei Nichterscheinen wird der einbezahlte Reisepreis nicht zurückerstattet. Namensänderungen sind ohne Kostenfolge möglich. Umbuchungen auf ein anderes Datum werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– pro Dossier belastet.
2.2.2. Annullationskosten rustexpress.ch
a) Annullationen Einzelpersonen, Annullationen und Teilannullationen Gruppen und Schulen
bis 7 Tage vor Abreise CHF 20.– pro Dossier
6 – 4 Tage vor Abreise 50%
3 – 0 Tage vor Abreise / Nichterscheinen 100%
b) Datumsänderung Einzelreisende, Gruppen und Schulen
bis 4 Tage vor Abreise CHF 20.– pro Dossier
3 – 0 Tage vor Abreise 100%
c) Hotelbuchungen
Gem. Abschnitt 2.2.3
2.2.3. Annullationskosten bei allen anderen Busreisen
bis 61 Tage vor Abreise 0%
60–31 Tage vor Abreise 10%
30–22 Tage vor Abreise 30%
21–15 Tage vor Abreise 50%
14–8 Tage vor Abreise 80%
7–0 Tage vor Abreise
und Nichterscheinen 100%
2.2.4. Annullationskosten bei Flugreisen sowie Busreisen in Kombination mit Hochsekreuzfahrten
bis 121 Tage vor Abreise 10%
120 – 90 Tage vor Abreise 20%
89 – 60 Tage vor Abreise 35%
59 – 30 Tage vor Abreise 50%
29 – 15 Tage vor Abreise 80%
14 – 0 Tage vor Abreise / Nichterscheinen 100%
Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse gemäss Art. 6
2.2.5 Bei Nur-Hotel-Angeboten, Hochseekreuzfahrten sowie Rivage Boutique-Reisen gelten die jeweilig ausgeschriebenen Annullationsbedingungen bzw. die Annullationsbedingungen des jeweiligen Partners.
2.2.6 Bei Nur-Fahrt und Last Minute Reisen betragen die Annullationskosten 100% ab Buchungszeitpunkt
Übersteigen die Annullationskosten unserer Partner die Kosten gemäss 2.2.1 bis 2.2.4, werden Ihnen die Annullationskosten der Partner weiter verrechnet.
2.3. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
2.4. Ersatzperson: Wenn Sie die Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälligen Mehrkosten. Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig:
a) bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn
b) bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht (exkl. Flugreisen) bis 48 Std. vor der vereinbarten Abreise
c) bei Reisen nach Übersee, Hochseekreuzfahrten, bei Flugreisen, sowie Reisen in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von VISA). Voraussetzung ist zudem, dass die an der Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug- oder Schiffgesellschaften) diese Änderungen ebenfalls akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
2.5. Veranstaltungskarten
2.5.1. Karten für Veranstaltungen, auch wenn innerhalb eines Pauschalarrangements gebucht, können nicht mehr annulliert werden und werden bei Umbuchungen und Annullationen, unabhängig vom Zeitpunkt, voll verrechnet.
2.5.2. Kann EUROBUS Veranstaltungskarten weiterverkaufen, wird nur die Bearbeitungsgebühr verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der Durchführung der Reise.
2.5.3. Die Annullationskostenversicherung deckt Kosten von Eintrittskarten, sobald die Buchung von uns bestätigt ist.
3. Versicherungen
Der obligatorische Versicherungsschutz ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen und variiert je nach Reisepreis bzw. Reiseart. Sie ist nur gültig, falls die Annullierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt. Sollten Sie bereits eine eigene Annullationskosten- oder Rückreiseversicherung besitzen, können Sie anlässlich der Buchung auf diese Versicherung verzichten.
4. Einreiseformalitäten
Schweizer Bürger benötigen für die Reisen, je nach Land, eine gültige Identitätskarte, einen gültigen Pass oder ein Visum (anderslautende Vorschriften finden Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung). Bürger anderer Staaten geben bitte ihre Nationalität bei der Buchung bekannt und erkundigen sich bei den entsprechenden Botschaften. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung sowie das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber verantwortlich. Bitte überprüfen sie die Reiseunterlagen vor Ihrer Abreise auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit. Wird Ihnen die Einreise infolge nicht korrekter oder nicht vorhandener Dokumente verweigert, gehen die Rückreisekosten zu Ihren Lasten (Ziffer 10).
5. Ihr Reisebus (mehrheitlich EUROBUS)
Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und werden für die gesamte Dauer der Reise zugeteilt (ausgenommen Flussreisen). Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, andere als die ausgeschriebenen Fahrzeugtypen oder Fahrzeuge befreundeter Firmen einzusetzen. Werden beispielsweise zwei Cars für eine Reise eingesetzt, so sind Änderungen in der Platzzuteilung möglich. Alle Fahrten werden mit Nichtrauchercars durchgeführt.
6. Flüge
Alle Flugreisen werden in der Economyklasse durchgeführt. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten uns das Recht zu Flugplanänderungen, Einsatz anderer Flugzeugtypen und den Beizug anderer Fluggesellschaften ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie selber für die rechtzeitige Einfindungszeit am Flughafen am Tage Ihres Weiter- oder Rückfluges verantwortlich. Das gilt auch für den Fall von Flugplanänderungen, die nach Ihrem Abflug aus der Schweiz erfolgen. Bei versäumten Weiter- oder Rückflügen gehen allfällige Mehrkosten zu Ihren Lasten. Für Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklasse. Ausgestellte Tickets können nicht umgebucht oder annulliert werden. In der Regel müssen die Flugscheine bei Buchung ausgestellt werden. Umbuchungen, Annullationen oder Namensänderungen kosten 100%. Dazu erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 (Fernreisen CHF 200.-) pro Ticket.
7. Programm- und Preisänderungen
7.1. Änderung vor Vertragsabschluss: Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über die Änderungen.
7.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.)
c) Wechselkursänderungen
d) Staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Wir werden die Preiserhöhung spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.
7.3. Programmänderungen, Änderungen nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, wie z.B. Naturkatastrophen, Unruhen Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw., es erfordern. Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir orientieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
7.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten, und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5 Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
8. Reiseabsage durch den Reiseveranstalter
8.1.a) Garantierte Abreisen: Bei einer Teilnehmerzahl von unter 10 Personen behalten wir uns vor, die Reise aus ökologischen und ökonomischen Gründen zu annullieren. Es gelten die Fristen aus Punkt 8.1.b).
8.1.b) Übrige Abreisen: Für unsere übrigen Reisen gilt eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl. Bei Nichterreichen dieser Teilnehmerzahl behalten wir uns das Recht vor, die Reise spätestens 22 Tage (bei Reisen über 4 Tage), resp. 14 Tage (bei Reisen bis 4 Tage) vor Reisebeginn zu annullieren. Bei Tagesreisen reduziert sich die Frist auf 1 Tag.
8.2. Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, können wir die Reise oder Teile davon absagen oder vorzeitig abbrechen. In einem solchen Fall orientieren wir Sie so rasch als möglich.
8.3. Vercharterung: Unsere Gruppenreisen basieren in einigen Fällen auf der vollständigen Einmietung von Transportmitteln (Flugzeug, Schiff). Wir behalten uns das Recht vor, im Fall einer anderweitigen Vercharterung eines solchen Transportmittels die Reise spätestens 90 Tage vor Reisebeginn zu annullieren.
8.4. Ersatzreise: Wir sind bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden Ihnen die bezahlten Beträge rückerstattet, bei einer Absage aus zwingenden Gründen abzüglich der Aufwendungen gemäss 8.5. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.
8.5. Wir können Ihnen bei Absage der Reise oder Teile davon aufgrund zwingender Gründe die nachweislich erbrachten Aufwendungen, insbesondere nicht rückerstattete Leistungen unserer Partner, in Rechnung stellen.
9. Programmänderungen, Ausfall und Leistungen während der Reise
Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung oder gleichwertige Rückbeförderungsmöglichkeit gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.
10. Reiseabbruch
10.1. Reiseabbruch durch den Reisenden: Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Chauffeur / Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).
10.2. Reiseabbruch durch den Veranstalter: Müssen wir die Reise abbrechen, insbesondere aufgrund zwingender Gründe gemäss 8.2., gehen allfällige Mehrkosten zu Ihren Lasten, wobei diejenigen Leistungen, welche uns nicht belastet werden, von den Merkosten abgezogen werden.
11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
11.1. Beanstandungen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Chauffeur / Reiseleiter unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.
11.2. Abhilfe: Der Chauffeur / Reiseleiter wird bemüht sein, innert angemessener Frist während der Reise Abhilfe zu leisten. Wird keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Chauffeur / Reiseleiter schriftlich bestätigen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und u.dgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf ihre Beanstandungen usw. eingehen und Sie verlieren jegliche Ansprüche.
11.3. Forderung geltend machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise schriftlich unterbreiten. Sollten Sie nicht innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise Ihre Forderungen geltend machen, gehen alle Ansprüche verloren.
12. Haftung des Reiseveranstalters
12.1. Allgemeines: Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Chauffeur / Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Vorausgesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.
12.2. Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1. Internationale Abkommen und nationale Gesetze: Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, so haften wir nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen, nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen, wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt und im Eisenbahnverkehr.
12.2.2. Haftungsausschlüsse: Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien, Pandemien oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.
12.2.3. Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Vorbehalten bleiben die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1). Die Benützung der Parkplätze und Parkgaragen erfolgt auf eigene Gefahr.
12.2.4. Sach- und Vermögensschäden usw.: Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Diese Haftung ist maximal auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen (Ziffer 12.2.1). Die Benützung der Parkplätze und Parkgaragen erfolgt auf eigene Gefahr.
12.2.5. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich sind. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Bus oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch haften wir nicht.
12.2.6. Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
12.3. Veranstaltungen während der Reise
12.3.1. Haftung für Fremdleistungen: Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden nicht von uns angeboten und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie daran teilnehmen wollen. Wir haften nicht für die korrekte Vertragserfüllung. Wir weisen darauf hin, dass die Sicherheitsstandards von EUROBUS allenfalls von Drittanbietern nicht wahrgenommen werden. EUROBUS gibt keine Garantie für die Leistungen Dritter ab und der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, den Anbieter, seine Mitarbeiter und das Material zu prüfen.
12.3.2. Sicherheit bei Velo- und Wandertouren: Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für die Teilnahme wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzung nicht erfüllen, so ist die Reiseleitung befugt, eine Teilnahme an den Wanderungen oder Velotouren abzulehnen. Der bezahlte Reisepreis wird nicht zurückerstattet. Für die Einhaltung der jeweiligen landesüblichen Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch wenn Sie mit einer Gruppe unterwegs sind.
12.4. Ausservertragliche Haftung
Für Sach- und Vermögensschäden haften wir ausservertraglich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht.
12.5. Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, usw. Die Haftung für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude, Frustrationsschäden usw. wird ausgeschlossen
13. Datenschutz
13.1. Wir benötigen von Ihnen und den Mitreisenden verschiedene Daten (wie Vor-und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Wir unterstehen dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Wir sind verpflichtet, Ihre Daten sicher aufzubewahren und speichern sie in der Schweiz. Wir werden Ihre Daten, soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, an die Leistungserbringer weiterleiten. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz u.U. nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl wir, wie die Leistungserbringer, können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System (APIS), resp. TSA Secure Flight Programm), Canada.
13.2. Je nach gebuchten Leistungen übermitteln Sie uns besonders schützenswerte Personendaten. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches u.U. auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem Sie uns solche Angaben machen, ermächtigen Sie uns ausdrücklich, dass wir diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden dürfen.
13.3. Wir werden uns erlauben, Sie in Zukunft über unsere Programme und Reisen zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen. Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten für Werbezwecke und Marktforschung von den Unternehmen der EUROBUS Gruppe genutzt werden dürfen. Auf unseren Reisen können Fotos und Filme entstehen, die für Marketing-Zwecke verwendet werden können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Daten an Behörden und Dritte zur Durchsetzung unserer berechtigten Interessen weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf Straftat.
13. Reisen und Gesundheit
Reisen mit EUROBUS setzt eine gute geistige und körperliche Gesundheit voraus. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor oder anlässlich Ihrer Buchung über die gesundheitlichen Voraussetzungen, die für einen einwandfreien Genuss unserer Reisen unerlässlich sind.
14. Sicherstellung der Kundengelder
Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss neuem Bundesgesetz garantiert.
15. Reisegarantie
Garantiert hin und zurück dank dem gesetzlichen Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Wir sind Mitglied.
16. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns oder der Buchungsstelle, bei der Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8033 Zürich.
17. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
18.1. Anwendbares Recht: Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
18.2. Für Klagen gegen den Reiseveranstalter wird der ausschliessliche Gerichtsstand Windisch vereinbart. Wir können den Konsumenten an seinem Wohnort oder in Windisch einklagen.
Version November 2023