Treuepunkte sammeln
So einfach funktioniert es
Bei jeder Buchung bei EUROBUS, Car Rouge oder Rivage Flussreisen erhalten Sie einen neuen zusätzlichen Treuepass mit der entsprechenden Anzahl Punkte. Pro Buchung und Person erhalten Sie folgende Treuepunkte:
Arrangementpreis | Anzahl Treuepunkte | ||
bis CHF 500 | 1 | ||
CHF 501 | bis | CHF 1000 | 2 |
CHF 1001 | bis | CHF 1500 | 3 |
CHF 1501 | bis | CHF 2000 | 4 |
CHF 2001 | bis | CHF 3000 | 5 |
CHF 3001 | bis | CHF 4000 | 6 |
CHF 4001 | bis | CHF 5000 | 7 |
ab CHF 5001 | 8 |
Punkte einlösen
Lösen Sie die Treuepunkte auf der Bonusstufe Ihrer Wahl ein. Pro Punkt erhalten Sie eine Gutschrift von CHF 10 (z.B. bei 6 Punkten CHF 60). Die gesammelten Punkte dürfen jeweils erst für darauf folgende Reisen eingelöst werden. Die Treuepässe können bei EUROBUS, Car Rouge und Rivage Flussreisen eingelöst werden. Ebenso können die Treuepunkte für alle neu in einer Filiale von Knecht Reisen gebuchten Arrangements an Zahlung gegeben werden. Keine Verrechnung mit bereits bestehenden Buchungen; keine Kumulierung mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen. Die Filialen von Knecht Reisen finden Sie hier: www.knecht-reisen.ch unter "Standorte"
Bedingungen
Treuepunkte erhalten Sie bei allen EUROBUS, Car Rouge und Rivage Flussreisen Katalogreisen mit Ausnahme von Nur-Hotel und Tagesfahrten. Die Treuepunkte können nur 1x eingelöst werden. Wie viele Punkte Sie gleichzeitig einlösen möchten, steht Ihnen frei (mind. 3, max. 20 Punkte). Die Treuepässe sind persönlich und nicht übertragbar. Sie werden immer auf den Namen des Reiseteilnehmers/der Reiseteilnehmerin ausgestellt. Die Treuepunkte dürfen nicht aus den Pässen herausgeschnitten oder herausgelöst und in andere Treuepässe eingeklebt werden. Sie werden weder Flugleistungen inkl. Taxen und Gebühren noch für reduzierte Angebote akzeptiert werden. Im Weiteren können sie nicht mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen kumuliert und nicht mit bereits bestehenden Buchungen verrechnet werden. Die Treuepunkte werden nicht in Bargeld getauscht und verfallen nach 5 Jahren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.