Zollbestimmungen

Rückreise in die Schweiz

Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.

Alkoholische Getränke

Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.

Alkoholische Getränke bis 18% Vol.  . . . 5 Liter

Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter

Tabak

Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück

Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück

Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250g

Waren

Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.

Erstattung Mehrwertsteuer

Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.


Einreise

Beratung und Buchung: Montag – Freitag von 07.30 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr

Geschenkgutscheine

Verschenken Sie Vorfreude, Erlebnisse und Erholung in guter Gesellschaft.

Jetzt verschenken

Kataloge

Hier finden Sie unsere aktuellen Kataloge – zum online Durchblättern.

Kataloge ansehen

Newsletter

Immer auf dem neusten Stand.

Jetzt anmelden